Vorsicht vor vermeintlichen Gewinnen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Bayern warnt vor untergeschobenen Zeitschriftenabos
Off

Aktuell werden Verbraucherinnen und Verbrauchern vermehrt Zeitungsabonnements am Telefon untergeschoben. Dabei geben die Verkäufer an, dass ein Zeitschriftenabo im Rahmen eines Gewinnspiels gewonnen wurde. Als Preis wird häufig eine Auswahl von Magazinen angeboten. Um den vermeintlichen Gewinn anzunehmen, müssen Verbraucher ihre persönlichen Daten mitteilen. Viele Betroffene werden erst nach einiger Zeit von Rechnungen für das unerwartete Abo überrascht. „In der Regel gibt es nur einen kostenlosen Probezeitraum“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Meistens werden Verbraucher jedoch nicht darüber informiert, dass das Probeabo nach Ablauf der Testphase automatisch kostenpflichtig wird.“

Genau nachfragen

Die Verkäufer nutzen immer wieder aus, dass Betroffenen aufgrund des Gewinnversprechens nicht klar ist, dass sie am Telefon einem langfristigen Vertrag zustimmen. „Wenn die Anrufer nicht genau darlegen, welche Kosten entstehen oder Fragen danach ausweichen, raten wir Verbrauchern von der Annahme des vermeintlich kostenlosen Zeitschriftenabos ab“, sagt Tatjana Halm. „So können sie verhindern, dass sie langfristig an solche Verträge gebunden sind.“ Vorsicht ist auch bei ähnlichen Angeboten an der Haustür geboten. Wurde ein Vertrag am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen, ist es in den meisten Fällen möglich, ihn innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Damit können langfristige Kosten vermieden werden.

Bei individuellen Fragen hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Außenaufnahme des Lagerraum-Anbieters Shurgard

Wegen Mahngebühren: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Shurgard ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Shurgard abgemahnt. Grund sind die Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro. Der vzbv hält diese für unzulässig. Das Unternehmen hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, lesen Sie hier.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Kopf aus Glas mit Tabletten und Pillen

Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.